Politik

Schienengüterverkehr: Förderanträge wohl ab April möglich

Für die Finanzierung des Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr von 2018 zur Förderung von Innovationen stehen im Bundeshaushalt 2020 erstmals 30 Mio. EUR zur Verfügung. Bis 2024 sind weitere 72 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung aufgeführt.

Die entsprechende Förderrichtlinie liegt der EU-Kommission zur Notifizierung vor. Mit einem Abschluss wird im April/Mai 2020 gerechnet. Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist, können Anträge an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gerichtet werden. Die Anträge werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Projektanträge bearbeitet, die maximale Förderhöhe beträgt 50 %. Dabei können auch Maßnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs gefördert werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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