Politik

Schweden: Kapazität im ÖV reduziert

Um die Ausbreitung von Covid-19 zu erschweren, hat die schwedische Regierung beschlossen, dass in Zügen und Bussen, deren gesamter Reiseweg länger als 150 km ist, höchstens die Hälfte der Sitzplätze belegt sein darf.

Eine entsprechende Regelung ist am 14.02.2021 in Kraft getreten. Sie ist zunächst bis Ende Mai befristet. Halten sich die Verkehrsunternehmen nicht an diese Vorschrift, können sie mit einer Geldbuße belegt werden oder ihre Verkehrserlaubnis verlieren. Allerdings: Wer seine Reise bereits gebucht hat, kann sie auch wie geplant antreten, selbst wenn dann mehr als die Hälfte der Plätze belegt ist. Die SJ hatten zuvor bereits Beschränkungen eingeführt, sodass die Züge im Schnitt höchstens 60 % der möglichen Fahrgäste befördern konnten. In der Praxis liegt der Wert aber bei um 30 %. MTR Nordic und die SJ haben gegen die neue Regelung protestiert. Sie gilt zudem auch nicht für Fluggesellschaften. (hz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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