Politik

Schweiz: Erstmals Trassenzuweisung nach neuem System

Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament neue Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch Personen- und Güterverkehr geschaffen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat diese nun erstmalig beim Netznutzungsplan 2018 angewendet. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden, da dieser nun nicht mehr wegen Angebotsausbauten im Personenverkehr zurückstehen muss. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden. Damit können für 2018 die benötigten Trassen sowohl für den vertakteten Personenverkehr als auch für den Güterverkehr verbindlich gesichert werden. Einzelne Trassen für Zusatz-Personenzüge in der Morgen- und Abendspitze konnten bei der erstmaligen Anwendung des Instruments nicht gesichert werden, da ein Mindestangebot im Güterverkehr höher gewichtet wurde. Hier sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmliche Lösungen gesucht werden. Dafür ist die Trassenvergabestelle Trasse Schweiz zuständig. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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