Politik

Schweiz: Rückschlag für Verlagerungspolitik

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat drei gegen die am 1. Januar 2008 erfolgte Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingereichten Beschwerden Recht gegeben. Nach dem 3. November vorliegenden Urteil verstoße die dritte Erhöhung der LSVA gegen die Vorgabe, wonach der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen dürfe.

Artikel Redaktion Eurailpress
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