Politik

Sicherheitsbescheinigung: Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets im Bundestag

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union" (19/15661) vorgelegt.

Der Entwurf steht am 12.12.2019 auf der Tagesordnung des Bundestages. Folge der Umsetzung ist laut Bundesregierung, dass es künftig keine „nationalen Bescheinigungen zur Sicherheitsbescheinigung" mehr geben wird, sondern nur noch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung. Diese werde für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der Eisenbahnagentur der EU erteilt. Nur in Deutschland tätige Unternehmen könnten wählen, ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim EBA beantragen. (as)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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