Politik

Personenbeförderungsgesetz: Verkehrsausschuss billigt Modernisierungsvorschlag – Pflicht zum Barverkauf bleibt

On-Demand-Angebote sollen mit dem modernisierten PBefG eine rechtliche Grundlage bekommen; Quelle: Deutsche Bahn AG / Philipp Trocha

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 03.03.2021 für den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts gestimmt.

Schwerpunkt des PBefG-Entwurfs ist die Schaffung rechtlicher Grundlagen für neue Mobilitätsformen wie „bedarfsgesteuerten Linienverkehr“ und „gebündelten Bedarfsverkehr“, etwa On-Demand-Angebote mit Ride-Pooling. Für den Entwurf von CDU/CSU- und SPD-Fraktion stimmten die Ausschussmitglieder von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Zudem votierte der Ausschuss für einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Rechtsgutachten zu den Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorzulegen. Bereits am 24.02.2021 hat die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf reagiert. Von 15 Änderungsvorschlägen der Ländervertretung will die Bundesregierung einige prüfen, vier lehnt sie ab. Unter anderem will sie nicht, dass – wie vom Bundesrat gefordert – Anträge im Linienbedarfsverkehr auch Angaben zu Ein- und Ausstiegspunkten enthalten müssen. Das widerspräche dem Flexibilitätsgedanken des Angebots, das Ein- und Ausstiege nahezu überall ermögliche. Auch eine vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung der Pflicht zum Barverkauf von Fahrausweisen in der BefBedV will die Bundesregierung nicht übernehmen. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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