Recht

Augsburg: Gericht weißt Klagen gegen Neubaustrecke zurück

Dem Bau der geplanten Straßenbahnstrecke von Augsburg nach Königsbrunn (Länge 4,6 km) steht nichts mehr im Wege.

Der Verwaltungsgerichtshof München hat in zwei Eilverfahren die Klagen von Anwohnern in Königsbrunn abgewiesen und den Planfeststellungsbeschluss für rechtens erklärt. Die Kläger hatten die Baugenehmigung durch die Regierung von Schwaben angegriffen und wollten einen Stopp der Arbeiten erreichen. Rechtsmittel sind gegen die Beschlüsse in den Eilverfahren nicht zugelassen, die Hauptsacheverfahren in der Angelegenheit stehen aber noch aus. (jb/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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