Recht

Ausgangskontrolle bei SBB-Mitarbeitern war unverhältnismäßig

Eine systematische Ausgangskontrolle ist nicht verhältnismäßig, wenn ein staatlicher Betrieb damit seine Belegschaft einzig darauf aufmerksam machen will, dass der Diebstahl von Betriebsmaterialien nicht erlaubt ist.

In diesem Fall wären Informationsmaßnahmen angebrachter. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dies aufgrund einer Ausgangskontrolle bei den Werken der SBB in Bellinzona fest (Urteil A-5761/2014 vom 15.07.2016). Die SBB hatten am 07.05.2014 am Ausgang ihrer Werke in Bellinzona am Ende des Arbeitstages systematische Kontrollen des Handgepäcks von Mitarbeitern durch eine externe Sicherheitsfirma durchführen lassen. Diese Kontrollen hätten präventiven Charakter haben und die Belegschaft sensibilisieren sollen, keine Gegenstände unrechtmäßig aus den Werken zu entwenden. Hiergegen haben einige Mitarbeiter und Gewerkschaften vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingereicht. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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