BAV-Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft
Im Streit um die Sicherheitsmaßnahmen für Güterwagen zwischen dem Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) und europäischen Wagenhaltern haben letztere jetzt einen juristischen Erfolg errungen.
Wie die Internationale Vereinigung der Wagenhalter (UIP) gestern (09.12.2025) mitteilte, hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits am 24.11.2025 eine einstweilige Zwischenverfügung erlassen, die die aufschiebende Wirkung wiedereinsetzt betreffend der Maßnahmen des BAV. Das Gericht hatte insbesondere auf erhebliche Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen und zeitlichen Dringlichkeit der vom BAV angeordneten Maßnahmen sowie hinsichtlich der Frage, inwieweit die getroffenen Maßnahmen tatsächlich geeignet oder notwendig sind, um das Risiko von Radbrüchen zu verringern, hingewiesen. Das BAV hat nun bis zum 16.12.2025 Zeit, zu reagieren. VTG Rail Europe und andere Unternehmen hatten Anfang Oktober vor dem Gericht gegen die neue Verordnung des BAV geklagt. „Das Gerichtsurteil unterstreicht die Notwendigkeit eines kooperativen, faktenbasierten Ansatzes zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit“, kommentierte UIP-Generalsekretär Gilles Peterhans. Er betonte, dass die UIP und die dahinter versammelten Unternehmen weiterhin entschlossen sind, mit dem BAV, allen europäischen nationalen Sicherheitsbehörden und Vertretern der Branche im Rahmen des Joint Network Secretariat (JNS) zusammenzuarbeiten. Die neuen Sicherheitsempfehlungen des JNS sollen noch dieses Jahr vorliegen. (cd/cm)
