Recht

Bayern: Baurecht für Neufahrner Kurve

Neufarner Kurve zur Flughafenanbindung (orange); Grafik: Bayerisches Wirtschaftministerium

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 12.11.2012 den Planfeststellungs- beschluss für die Neufahrner Kurve den betroffenen Gemeinden und der DB Netz AG zugeleitet.

Anfang nächsten Jahres wird der Freistaat mit der Bahn den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag unterzeichnen. Die Neufahrner Kurve verbindet als etwa 2,5 km langer, zweigleisiger und elektrifizierter Streckenabschnitt die vorhandene Bahnstrecke Landshut - München nördlich der Ortschaft Neufahrn bei Freising mit der vorhandenen Bahnstrecke Neufahrn - Flughafen München. Damit ermöglicht sie eine direkte Schienenanbindung aus Nordostbayern an den Flughafen. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress