Recht

Belgien: Anklage gegen Lokführer, SNCB und Infrabel zum Unglück von Buizingen

Die Staatsanwaltschaft Hal-Vilvorde wird gegen einen Lokführer, die SNCB und Infrabel Klage für ihre Verantwortung bei dem Eisenbahnunfall von Buizingen erheben.

Am 15.02.2010 kollidierte ein L-Zug (Regionalzug) Louvain – Braine-le-Comte mit einem IC Quiévrain – Liège-Guillemins in der Nähe von Buizingen. Bei dem Unfall starben 19 Menschen, 162 wurden verletzt, davon 11 schwer. Der Lokführer des L-Zuges wird wegen Überfahrens eines rot zeigenden Signals angeklagt, SNCB und Infrabel wegen Vernachlässigung der Sicherheit der Eisenbahninfrastruktur und des Zugmaterials. Der Lokführer hat seine Schuld immer bestritten, aber laut Klageschrift sprechen die Analyse der Fahrdaten und der Signalisation für diesen Verlauf des Unglücks. Das Gericht tritt am 24.04.2017 zusammen. Die SNCB wurde nach dem Zugunglück von Buizingen verpflichtet, alle Fahrzeuge mit dem automatischen Bremssystem TBL1 + auszurüsten. (wkz/cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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