Bundesverwaltungsgericht

BNetzA darf DB InfraGo verpflichten, Abstellgleise bereitzustellen

Die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) darf die DB InfraGo verpflichten, mehr Gleise für Abstellungen bereitzustellen.

Dies ist das Ergebnis der mündlichen Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 28.05.2025 (Az.: 6 C 3.24). „Auf die Revision der Beklagten (die BNetzA, die Red.) wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. März 2024 geändert“, teilte das BVerwG jetzt dem NaNa-Brief, der Schwesterpublikation von Rail Business, mit. Die Urteilsniederschrift sei noch nicht verfügbar, damit auch keine Details zur Begründung, erläuterte die Pressesprecherin des Bundesgerichts. Für Streit hatte gesorgt, dass die DB mehrfach Nutzungsanmeldungen von Bahnbetreibern für Abstellgleise im Bahnhof Stendal ablehnte. Grund waren fehlende Kapazitäten wegen bereits vergebener, ununterbrochener, flexibler Gleisnutzungen während der gesamten Fahrplanperiode. Im Juli 2023 verdonnerte die BNetzA daraufhin die damalige DB Netz, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und darüber zu informieren. Die DB klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Köln und gewann. Die EU-Durchführungsverordnung 2017/2177 erlaube der Behörde lediglich, den Netzbetreiber bei zu hoher Auslastung zu Maßnahmen „aufzufordern“. Nun werden ähnliche Schritte der BNetzA in vergleichbaren Fällen erwartet, dies hatte die Behörde damals in der Verhandlung vor dem VG Köln betont. (dhe/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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