Recht

Brandenburg: Neues ÖPNV-Gesetz – mehr Geld für Infrastruktur

Das Kabinett in Potsdam hat am 06.11.2013 die Novelle des ÖPNV-Gesetzes beschlossen. Für die Infrastruktur von Straßenbahnen und O-Busbetrieben wird es ebenso mehr Geld geben wie für Rufbusse.

Die Kooperation verschiedener Verkehrsunternehmen bekommt schon bei der Planung von Angeboten mehr Gewicht. Derzeit erhalten die kommunalen Aufgabenträger 83 Mio. EUR, die um 2 Mio. EUR aufgestockt werden. Derzeit werden zudem durchschnittlich 4,6 Mio. EUR für Straßenbahn- und O-Busbetriebe gezahlt. Diese Einzelfallförderung wird in das System der erfolgsorientierten Zuweisung ab 2014 integriert. Das jährliche Fördervolumen wird auf 5 Mio. EUR (zusätzlich zu den 85 Mio. EUR) aufgestockt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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