Recht

Budapest: Schiedsgericht wies Skinest-Einspruch ab

Dem Schiedsgericht für öffentliche Beschaffungen (KDB) zufolge sind die Budapester Verkehrsbetriebe (BKV) im Rahmen der Ausschreibung für die Modernisierung von U-Bahn-Garnituren der Linie M3 in jeder Hinsicht rechtskonform vorgegangen.

Der am Freitag (11.09.2015) veröffentlichte Beschluss gab BKV in allen acht formellen und technischen Punkten recht, die zum Ausschluss des Skinest Rail Angebots geführt haben, der Einspruch des estnischen Bieters wurde abgewiesen. Zuvor hatte das Gericht bereits den Vertragsschluss zwischen BKV und Metrowagonmash noch vor Abschluss des Verfahrens genehmigt. Die unterliegende Partei hat noch vor dem nun abgewiesenen Einspruch bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt. (in/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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