Bundesrat: Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt, es soll zum 01.01.2013 in Kraft treten. Als eine der wichtigsten Ergebnisse sind damit in Deutschland Fernbuslinienverkehre möglich. Geschützt bleibt der öffentliche Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 km Reisezeit ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für die Strecken, auf denen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Zudem soll der Beschluss für eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 sorgen. Das den Aufgabenträgern nahestehende Beratungsunternehmen KCW hat jetzt eine Synopse samt Gesetzesbegründung veröffentlicht. (msa/cm)