Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (DS 20/5628) zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29.04.2021 vor. Die Deutsche Bahn betreibe bereits eine solche Mobilitätsservice-Zentrale - allerdings auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus sollen die Bahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. (cm)
Bundesregierung: Zentrale Anlaufstelle für mobil eingeschränkte Fahrgäste
https://www.eurailpress.de/nachrichten/recht/detail/news/bundesregierung-zentrale-anlaufstelle-fuer-mobil-eingeschraenkte-fahrgaeste.html
Bundesregierung: Zentrale Anlaufstelle für mobil eingeschränkte Fahrgäste
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