Recht

Bundesregierung: Zentrale Anlaufstelle für mobil eingeschränkte Fahrgäste

Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.

Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (DS 20/5628) zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29.04.2021 vor. Die Deutsche Bahn betreibe bereits eine solche Mobilitätsservice-Zentrale - allerdings auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus sollen die Bahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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