Recht

Bundesverwaltungsgericht: Alter Schienenbonus für Lärmschutz bei Betuwe-Linie

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau der Betuwe-Linie Oberhausen – Emmerich wie planfestgestellt gebilligt.

Laut dem Urteil vom 13.12.2018 (Az. 3 A 17.15) muss die DB Netz nicht den von der Stadt Oberhausen geforderten zusätzlichen Lärmschutz leisten. Der vorgesehene Lärmschutz erfolge hier „auf der Grundlage der hier noch anwendbaren Verkehrslärmschutzverordnung 1990 und damit unter Berücksichtigung des sogenannten Schienenbonus“, so das Gericht. Zudem hatte sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung zum Schutz vor Erschütterungen vorbehalten. Diesen Vorbehalt hat das EBA in der mündlichen Verhandlung präzisiert. Damit sei sichergestellt, „dass die Stadt Oberhausen den gebotenen Schutz erhält“, teilt das Gericht mit. Im Vorfeld hatten sich Kommune und Netz beim Rettungskonzept verglichen und damit einen weiteren Streitpunkt vor der Verhandlung ausgeräumt. (msa/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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