Recht

Bundesverwaltungsgericht: Erste Klagen gegen Bau der S 4 in Hamburg abgewiesen

Ein Teil der Klagen gegen den Bau der S-Bahnstrecke S 4 in Hamburg ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 16.09.2021 entschieden (Az. BVerwG 7 A 5.21).

Es geht dabei um den Planungsabschnitt 1 zwischen Hamburg Hasselbrook und der Luetkensallee in Hamburg-Wandsbek. Nun hatten 21 Kläger als Eigentümer von Grundstücken im zweiten Planungsabschnitt geklagt mit der Begründung, dass die Planfeststellung des ersten Planungsabschnitts zwangsläufig dazu führen werde, dass ihre Grundstücke bei Feststellung des zweiten Planungsabschnitts teilweise enteignet werden. Zudem hat eine Naturschutzvereinigung Klage eingereicht. Laut BVerwG können die 21 Eigentümer „gegenwärtig keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen“. Im vorangehenden Planungsabschnitt seien keine Zwangspunkte gesetzt worden, „die unweigerlich zu einer späteren Inanspruchnahme ihrer Grundstücke führen“. Und der Verband ist nicht klageberechtigt, weil er eine Beeinträchtigung von Fledermäusen geltend gemacht hatte, die Stadt hatte jedoch den Schutz von Vögeln ausgewiesen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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