Recht

Bundesverwaltungsgericht: Planfeststellungsbeschluss für S-Bahn-Trasse in Fürth rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 09.11.2017 in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für das Vorhaben ABS Nürnberg–Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Die Planfeststellung sah eine neue S-Bahn-Trasse vor, die von der Bestandsstrecke abschwenkt und das Nürnberger Industriegebiet Schmalau anbindet. Die Kläger – darunter die Stadt Fürth und Grundeigentümer – möchten die S-Bahn-Trasse parallel zu den Bestandsgleisen führen und rügten, dass das EBA die Trassenalternativen nicht fehlerfrei gegeneinander abgewogen habe. Das Bundesverwaltungsgericht hat Verstöße gegen zwingende Rechtsvorschriften festgestellt und auch die Trassenabwägung beanstandet. Der Planfeststellungsbeschluss verstößt zudem gegen Naturschutzrecht. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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