Recht

Bundesverwaltungsgericht: Verhandlung zum Trassenpreissystem 2018 vertagt

Die mündliche Verhandlung zum Trassenpreissystem 2018 der DB Netz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist vom 28.09.2022 auf den 12.10.2022 verlegt worden (Az.: 6 C 10.20).

Das Verfahren zwischen der DB Netz AG und der Bundesnetzagentur (BNetzA) war ab 2017 vor dem Verwaltungsgericht Köln geführt worden und führte über das Oberverwaltungsgericht Münster zurück zum VG Köln (Az.: G 18 K 3108/17). Demnach darf die BNetzA die von DB Netz beantragten Trassenentgelte herabsetzen, darf sie aber nicht erhöhen. Auch nicht, „um dem Vollkostendeckungsprinzip aus § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 1 Satz 1 und § 36 Abs. 4 Satz 2 ERegG zu entsprechen“, wie in dem Beschluss des VG Köln vom 20.06.2020 ausgeführt wird. Der Behörde wurde insoweit ein Ermessensspielraum abgesprochen. Sie könne nicht „reflexhaft“ die Entgelte in einzelnen Marktsegmenten anheben, um die von ihr angeordneten Absenkungen in anderen Marktsegmenten auszugleichen. Denn das komme einem Eingriff in die unternehmerische Kompetenz der DB Netz AG gleich. Dagegen legte die BNetzA Widerspruch ein. (msa/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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