Zur Ausbaustrecke 6328 (ABS) Angermünde - Grenze D/PL liegt beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Klage einer Privatperson vor.
Verklagt wird das Eisenbahn-Bundesamt. Die Verhandlung in erster Instanz ist für den 01.09.2022 angesetzt (Az.: BVerwG 7 A 7.21). Die Strecke soll komplett zweigleisig für 160 km/h ausgebaut und elektrifiziert werden. Die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) als vordringlicher Bedarf eingestufte Maßnahme hat haushaltsrelevante Projektkosten von 213,0 Mio. EUR. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) war für das Gesamtprojekt, basierend auf dem Preisstande von 2012, mit 6,2 errechnet worden. (msa/cm)
BVerwG: Klage zur Ausbaustrecke Angermünde – Grenze Polen
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