Recht

BVerwG: SNB 2008 der DB Netz AG zum Teil rechtswidrig

Die DB Netz wollte 2008 Trassenpreisminderungen bei Bausperrungen nicht zulassen, dies war u.a rechtswidrig; Foto: C. Müller

Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einem Teil der Schienennetz-Benutzungsbestimmungen (SNB) von 2008 der DB Netz AG widersprochen und ihre Änderung verlangt.

Artikel Redaktion Eurailpress
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