Recht

BVG Leipzig: DB muss der Stadt Fürth Planunterlagen vorlegen

Im Streit um den Ausbau der S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen hat die Stadt Fürth am 23.02.2017 zwei wichtige Revisionsurteile für sich entscheiden können.

Die Deutsche Bahn muss danach Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz der Stadt zur Verfügung stellen. In den zwei Revisionsverfahren (Az: BVerwG 7 C 16.15 und 7 C 31.15) hat das Gericht dies entschieden. Ausschlussgründe, insbesondere Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse, stehen dem nicht entgegen. Die DB ist damit in dritter Instanz mit ihrer Blockade gescheitert. Der Streit geht um den Planfeststellungsabschnitt 16 (Fürth-Nord) des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit (VDE) 8.1. Die Stadt will einen Ausbau der S-Bahn parallel zur Bestandsstrecke, die DB einen Schwenk durch das sogenannte Knoblauchsland. Der Streit um die Unterlagen zog sich seit sechs Jahren hin. Der Prozess um das eigentliche Projekt wird vor dem Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2017 verhandelt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress