Recht

Dänemark: Deutz AG verstieß bei Ersatzteillieferung für DSB gegen Wettbewerbsregeln

Die Deutz AG und der dänische Händler des Unternehmens, Diesel Motor Nordic A/S, haben sich im Ersatzteilgeschäft mit den DSB wettbewerbswidrig verhalten.

Dies hat das dänische See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten) am 11.01.2021 entschieden. 2010 hatten die DSB Instandhaltungsarbeiten verbunden mit Ersatzteillieferungen für 404 Motoren der IC3-Züge ausgeschrieben – gewonnen hatte die Firma Fleco ApS. Daraufhin verweigerten Deutz und Diesel Motor Nordic Lieferungen an Fleco, damit diese den Auftrag nicht ausführen konnten. Das Gericht stellt fest, dass die Deutz AG damit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem sie den Parallelhandel mit einzigartigen Deutz-Ersatzteilen an Fleco ApS konsequent und systematisch verhindert hatten. Das Gericht bestätigt hiermit eine Entscheidung des Wettbewerbsrats (Konkurrencerådets), der bereits 2013 von der Wettbewerbsbeschwerdekammer (Konkurrenceankenævnet) so beschieden wurde. Das Urteil soll am 11.02.2021 auf der Website des Gerichts veröffentlich werden. (bg/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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