Recht

Dänemark: Keine Anklage nach Zugunglück auf der Storebæltbrücke

Wegen des Zugunglücks auf der Storebæltbrücke am 02.01.2019 wird niemand vor Gericht angeklagt.

Das hat die Staatsanwaltschaft entschieden. Das Unglück kostete acht Menschen das Leben, 18 weitere wurden verletzt. Weder Einzelpersonen noch Unternehmen hätten sich so verhalten, dass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, teilte die Polizei der dänischen Region Fünen mit. Bei dem Unfall auf der Brücke über den Großen Belt war ein Reisezug von einem Sattelanhänger getroffen worden, der sich von seiner Befestigung auf einem entgegenkommenden Güterzug gelöst hatte. Als Unfallursache gilt ein Verriegelungsmechanismus, der nicht wie vorgesehen funktionierte: Er hatte „verriegelt" angezeigt, obwohl er tatsächlich entriegelt war. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte kräftiger Wind, jedoch nicht mit einer solchen Stärke, dass der Zug nach den Vorschriften mit reduzierter Geschwindigkeit hätte fahren müssen. (bd/wkz/as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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