Dänemark: Verbot von Taschenwagen zeitlich begrenzt – und Ausnahmen möglich

Zug mit Taschenwagen aus Skandinavien auf dem Weg in das Ruhrgebiet; Foto: C. Müller
Zunächst teilte die TBST mit, dass nach § 75 Abs. 2 das Verbot längstens 14 Tage gültig ist. Weiter kann es aufgehoben werden, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bestimmte Bedingungen erfüllt. Wie die Behörde in ihren Papier hervorhebt, muss das EVU die Kontrollmethode beschreiben, wie die korrekte Sicherung des Königszapfens auf dem Wagen sichergestellt wird. Dies muss ein unparteiischer Fachexperte begutachten und die Kontrolle muss in das Sicherheitsleitsystem des EVU einarbeitet sein. Alternativ kann das EVU auch eine andere Methode zur sicheren Befestigung des Aufliegers vornehmen, hierfür gilt der gleiche Prozess wie oben beschreiben. (cm)