DB muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen
Der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 01.08.2025 einen Antrag der Deutschen Bahn AG auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 07.05.2024 abgelehnt.
Die Deutsche Bahn habe keine Gründe, die die Zulassung der Berufung rechtfertigten, dargelegt. Es bestünden auch keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils und der Rechtsstreit weise keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf. Die geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor. Vielmehr sei das rund 200 Seiten umfassende Urteil der Kammer Ausdruck von umfangreichem Beteiligtenvorbringen und einer besonderen Sorgfalt der Kammer des VG. Das Urteil des VG Stuttgart von 2024 ist damit rechtskräftig: Das Land Baden-Württemberg und seine Partner müssen keinen Beitrag zu den derzeit auf mindestens 6,5 Mrd. EUR veranschlagten Mehrkosten des Tunnelbahnhofs und der Neuordnung des Knotens Stuttgart leisten. Ursprünglich vertraglich vereinbart worden war ein Kostenrahmen von rund 4,5 Mio. EUR, für darüber hinaus gehende Kosten waren nur Gespräche (eine sogenannte „Sprechklausel“) vereinbart. Der Aufgabenträger Verband Region Stuttgart begrüßte „die nun geschaffene Rechtssicherheit durch die Entscheidung“. Die Wettbewerberverbände „Die Güterbahnen“ und Mofair mahnten an, dass weder der Verkehrshaushalt noch das Sondervermögen auf Kosten des restlichen Netzes für die Mehrkosten des „fehlkalkulierten Einzelprojektes“ herhalten dürften. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. Das Urteil (Az.: 14 S 1737/24) ist noch nicht veröffentlicht, eine ausführliche Bekanntmachung des VGH ist hier abrufbar. (fm/jgf)