Recht

DB Netz zieht Klage gegen Trassenpreissenkung im Güterverkehr durch BNetzA zurück

Schienengüterverkehrsunternehmen, die auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn fahren, müssen nicht mehr damit rechnen, eingesparte Schienennetznutzungsentgelte für die Jahre seit einschließlich 2018 zurückzuzahlen. Bisher bestand ein Risiko dadurch, dass die Bundesnetzagentur Trassenpreise im Güterverkehr gesenkt und im Personenfernverkehr angehoben hatte.

Die Behörde begründete dies mit der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation in den beiden Verkehrssegmenten. DB Netz hatte gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde geklagt. Im Fall einer Niederlage der Behörde hätten die Güterbahnen seit 2018 gesparte Anteile an den Netznutzungsentgelten zurückzahlen müssen. Sie mussten daher Rückstellungen bilden, die Liquidität kosteten. Um jahrelange Unsicherheit zu beenden und den Schienengüterverkehr insgesamt zu stärken, hat DB Netz die Klage gegen die Regulierungsbehörde jetzt zurückgezogen.
 
„Wir freuen uns außerordentlich über diesen kundenfreundlichen Schritt“, sagte Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), und bedankte sich ausdrücklich bei DB Netz. „Damit entfallen Nachzahlungsrisiken bei den Güterbahnunternehmen von deutlich mehr als 100 Mio. EUR, das ist mehr als ein Jahresgewinn aller Güterbahnen zusammen“, erklärte er. „Das Ende der Rechtsunsicherheit hilft den Güterbahnen, in diesen anspruchsvollen Wochen nach vorne zu schauen und sich ganz darauf zu konzentrieren, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und mehr Verkehr auf die Schiene zu holen.“ Dabei helfe der Schritt des wichtigsten Dienstleisters der Güterbahnen enorm, sagte Westenberger.
 
Unklar war bei Redaktionsschluss, ob auch DB Fernverkehr die Klage gegen die Bundesnetzagentur zurückzieht. Dies könnte eventuell auch noch Auswirkungen auf den Güterverkehr haben. (ici)
 

Artikel Redaktion Eurailpress
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