Recht

DB, VCD Nord, Stadt Hamburg: Vergleich zum neuen Bahnhof Altona bei Gericht eingereicht

Die Einigung zur Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona liegt jetzt dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) vor.

Die vom Verkehrsclub Deutschland (VCD Nord e.V.), der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bahn im Februar erzielte Verständigung (Rail Business 9/20) ist damit rechtsverbindlich. Das Ingenieurbüro sma+ hat zuvor bestätigt, dass der neue Bahnhof am Diebsteich die von den Konsenspartnern geforderten, bis zu 31 Züge pro Stunde bewältigen kann. Dieses externe Testat war eine Voraussetzung für die Rücknahme der Klage des VCD gegen das Großprojekt. Die Gutachter sehen den geplanten neuen Bahnhof Hamburg-Altona als „genügend leistungsfähig an, um in der Spitzenzeit 31 Züge abzuwickeln“. Am Mittwoch (01.04.2020) wird die Bürgerschaft über die Einigung abstimmen. Die Verhandlungen haben im März 2019 begonnen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress