Recht

Deutsche Bahn: Schadensersatz in Kartellverfahren zugesprochen

Die Klage lautet auf Schadensersatz in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe, wobei die DB einen Anteil von rund 80 % hat. Foto: Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn hat in einem weiteren Kartellfall Schadensersatz zugesprochen bekommen.

Dabei ging es um die Lieferung von Karbonbürsten für Stromabnehmer von Fahrzeugen. Involviert waren vier Unternehmen und mehrere europäischen Staatsbahnen, der Lieferzeitraum war von 1988 bis 1999. Die Klage der Bahnen vor einem Londoner Gericht lautete auf Schadensersatz in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe, wobei die DB einen Anteil von rund 80 % hat. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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