Recht

Deutschlandticket: Keine Fernverkehrsnutzung mehr bei großer Verspätung

Quelle: DB AG/Volker Emersleben

Ab heute, 15.08.2023, dürfen Fahrgäste mit dem Deutschlandticket mit einer Ankunftsverspätung von über 20 Minuten im Nahverkehr nicht mehr auf den Fernverkehr ausweichen.

Das bewirkt eine neue Regelung der am 08.08.2023 in Kraft getretenen novellierten Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Demnach gilt „das Entgelt für das Deutschlandticket … als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ (§ 3 Abs. 4 EVO). Bei einem solchen darf vom vorgesehenen Fahrgastrecht auf die Durchführung der Fahrt mit einem anderen (Fernverkehrs-)Zug bei Verspätungen ab 20 Minuten abgewichen werden. Diese Abweichung wurde nun in den Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs, deren Regelungen über die Fahrgastrechte für das Deutschlandticket gelten, am 11.08.2023 mit Wirkung zum 15.08.2023 festgeschrieben. Damit erfüllt sich eine Forderung, die Verbände von Eisenbahnverkehrsunternehmen bereits seit Längerem vorgebracht hatten (Rail Business 8/23). Sie hatten angemerkt, dass schon eine Entschädigung in Form einer Fernverkehrsfahrt für das EVU teurer sein könnte als der Monatspreis des D-Tickets. Die Fahrgastrechte für Fahrten auch mit anderen Verkehrsmitteln bei Verspätungen ab 60 Minuten bei Ankünften zwischen 0 und 5 Uhr sowie bei Ausfall letzter planmäßiger Verbindungen eines Tages und ansonsten resultierender Ankunft nach Mitternacht bleiben bestehen. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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