Recht

Düsseldorf: Verletzt Altstrecke die Lärmschutzvorgaben?

Ist die Bahnstrecke in Düsseldorf-Angermund zu laut und illegal gebaut worden? Diese Frage behandelt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht seit gestern.

Eine Anwohnerin hatte gegen das Eisenbahn-Bundesamt Klage eingereicht (Az: 16 K 5474/18), dabei geht es um den weiteren Ausbau der Strecke für den RRX (Rhein-Ruhr-Express). Kläger-Anwalt Clemens Antweiler ist der Auffassung, dass die erste Strecke von 1845 ohne Rechtsgrundlage gebaut wurde, genau wie der nach dem 2. Weltkrieg erfolgte Ausbau durch die Deutsche Bundesbahn. Richter Andreas Hake führte allerdings aus, dass es auf die Frage, ob die Trasse rechtswidrig errichtet wurde, aus seiner Sicht nicht ankomme. Entscheidend könne aber sein, ob die verschiedenen Ausbaustufen im 20. Jahrhundert die damals geltenden Lärmschutznormen verletzt hätten. Die gemessenen Lärmwerte von 69 dB tagsüber und 63 dB nachts seien „beachtlich“, so Hake. Die Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes gelten aber nur für ab 1974 gebaute Anlagen, Altanlagen seien ausgenommen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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