Recht

Eisenbahnverkehrsunternehmen: Infrastrukturbetriebsunterbrechungsversicherung

Für den Fall einer Unterbrechung des Schienennetzes durch ein unvorhergesehenes Ereignis können sich Eisenbahnverkehrsunternehmen jetzt versichern.

Dies ermöglicht die neue Infrastruktur-Betriebsunterbrechungsversicherung. Ursachen für Streckensperrungen können neben Stürmen oder anderen Elementarereignissen auch Schäden an der Infrastruktur zum Beispiel durch Unfälle oder Havarien (Beispiel Rastatt) sein. Zudem greift diese Spezialversicherung auch bei Schäden durch hoheitliche Eingriffe. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer für die Dauer der Unterbrechung den entgangenen Gewinn sowie die fortlaufenden Kosten. Angeboten wird die Versicherung über die BDJ Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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