Recht

EU-Kommission: Deutschland darf SPFV-Bahnen wegen Corona unterstützen

Die EU-Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 313 Mio. EUR zur Unterstützung des Schienenpersonenfernverkehrs im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt.

Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer Ermäßigung der Entgelte gewährt, die die Betreiber von Schienenpersonenfernverkehrsdiensten für die Trassenpreise vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 zu entrichten haben. Diese Maßnahme folgt einer anderen deutschen Regelung zur Senkung der Trassenpreise im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.05.2022, die die Kommission am 30.07.2021 genehmigt hat. So sollen die Bahnunternehmen in der schwierigen Situation unterstützt werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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