Recht

EuGH-Generalanwalt: EU-Forderung gegen Deutschland unbegründet

Der Generalanwalt hat vor dem EuGH Stellung für das deutsche Holdingmodell bezogen. Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU-Kommission kann von Deutschland nicht verlangen, verschiedene Kriterien für die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers zu erfüllen. Diese Ansicht hat Generalanwalt Niilo Jääskinen am 06.09.2012 in seinem Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten.

Die Kriterien seien in den Richtlinien nicht erwähnt, daher könnte deren Erfüllen nicht verlangt werden. Der Verband der Mobilitätsdienstleister mofair reagierte enttäuscht. Der Generalanwalt verkenne die Bedeutung der Unabhängigkeit des Infastrukturbetreibers, erklärte mofair-Präsident Wolfgang Meyer. (ici)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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