Recht

Europäische Union: Neue Fahrgastrechte ohne höhere Gewalt

Die EU will die rechte von Zugreisenden weiter stärken; Quelle: DB AG/Dominic Dupont

Die neuen Fahrgastrechte im Bahnverkehr auf europäischer Ebene stehen kurz vor dem Inkrafttreten.

Das Europäische Parlament hat die Vereinbarung mit den Mitgliedsstaaten über die überarbeiteten Regeln gebilligt. Danach können Reisende bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten wählen, ob sie entweder den vollen Fahrpreis erstattet bekommen, ihre Reise fortsetzen oder unter vergleichbaren Bedingungen, aber ohne zusätzliche Kosten, umgeleitet werden wollen. Befreit von der Zahlung einer Entschädigung sind die Bahnunternehmen bei höherer Gewalt wie extreme Wetterbedingungen und größere Naturkatastrophen, Streiks zählen aber nicht dazu. Reisende mit eingeschränkter Mobilität brauchen bei einer notwendigen Unterstützung ihre Fahrt nur noch 24 Stunden statt 48 Stunden im Voraus anmelden. Und jeder Zug muss mindestens vier Radstellplätze aufweisen. Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und beginnt zwei Jahre später zu gelten – die Fahrradregelung dagegen erst in vier Jahren. Dabei haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, inländische Bahndienste für eine begrenzte Zeit davon auszunehmen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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