Recht

Europäisches Parlament: Höhere Entschädigung bei Verspätungen

Das EU-Parlament hat am 15.11.2018 für die Stärkung der Rechte von Bahnreisenden gestimmt.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde soll die Entschädigung von 25 % auf 50 % des Fahrpreises steigen; bei 91 bis 120 Minuten sollen 75 %, bei mehr als zwei Stunden der gesamte Fahrpreis erstattet werden. Hat ein Fahrgast getrennte Tickets für Teilstrecken, bestehen die Ansprüche für die gesamte Fahrt. Die Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte an größeren Bahnhöfen ohne vorherige Ankündigung verfügbar sein. Zudem haben Fahrgäste Anspruch auf Fahrrad-Mitnahme im Zug, auch in ICE und grenzüberschreitenden Zügen. Sobald der EU-Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, sollen Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut der neuen Vorschriften beginnen, sodass sie 2020 in Kraft treten könnten. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress