Recht

Frankreich: Kartellstrafe gegen SNCF wegen Wettbewerbsbehinderung

Die französische Wettbewerbsbehörde (l'Autorité de la concurrence) hat am 18.12.2012 gegen die SNCF ein Bußgeld in Höhe von 60,9 Mio. EUR festgelegt.

Grund sind Behinderung und Verzögerung des Eintritts neuer Betreiber in den Schienengüterverkehrsmarkt. Die DB-Schenker-Rail-Tochter Euro Cargo Rail hatte 2008 die Behörde angerufen und 2009 die SNCF angezeigt. Die SNCF habe ihr als Manager der Infrastruktur übertragene vertrauliche Informationen über ihre strategischen Konkurrenten für die eigenen geschäftlichen Interessen genutzt und zudem widerrechtlich Infrastrukturleistungen verweigert. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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