Recht

Frankreich: Staatsanwaltschaft beantragt Klage wegen TGV-Entgleisung

Geschwindigkeitsprofil bis zur Entgleisung (schwarz), verglichen mit der notwendigen Bremskurve (grün); Quelle: SNCF

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass die SNCF, zwei ihrer Tochtergesellschaften und drei ihrer Mitarbeiter wegen der Entgleisung eines Test-TGV auf der LGV Est-européenne am 14.11.2015 vor Gericht gestellt werden.

Bei dem Unfall in Eckwersheim (Bas-Rhin) wurden elf Menschen getötet und 42 verletzt. Die Experten wiesen auf überhöhte Geschwindigkeit und zu spätes Bremsen hin. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung der Verfahren liegt nun bei den Ermittlungsrichtern der Abteilung „Kollektivunfälle“ (accidents collectifs) des Pariser Gerichts (tribunal judiciaire de Paris). Statt mit den geplanten 176 km/ fuhr der Testzug mit 265 km/h in die Kurve bei Eckwersheim, 20 km von Straßburg entfernt, wo die LGV in das Bestandsnetz führt. Mit an Bord waren auch Familienangehörige mit Kindern. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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