Recht

Gesetz: NE-Bahnen können Infra-Zuschüsse abrufen

Seit dem 13.08.2013 können nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Zuschüsse des Bundes für Erhaltungsinvestitionen in güterverkehrsrelevante Strecken beantragen.

Das entsprechende Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) wurde am 12.08.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. 2013 stehen dafür 25 Mio. EUR im Bundeshaushalt bereit. Die Antragsfrist für das laufende Haushaltsjahr endet am 30.11.2013, 2014 soll nach dem Etatentwurf die gleiche Summe fließen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wies allerdings erneut darauf hin, dass der bisher ungedeckte Gesamtbedarf für die Infrastruktur der NE-Bahnen bei 150 Mio. EUR/Jahr liegt. (roe)

Artikel Redaktion Eurailpress
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