Recht

Hesse-Bahn: Weil der Stadt verzichtet auf Einspruch

Die Stadt Weil der Stadt wird nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig in Berufung gehen.

Es geht um das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) vom 13.12.2016 (Rail Business vom 15.12.2016). Darin wurde die Stadt dazu verurteilt, für die Hesse-Bahn über die Umgehungsstraße B 295 eine neue Brücke zu bauen. Dies wollte die Stadt umgehen, obwohl sie sich dazu 2002 bei der Eröffnung der Umgehungsstraße verpflichtet hat. Die Baukosten dafür werden auf rund 2,5 Mio. EUR geschätzt. Die Entscheidung des Gemeinderates von Weil der Stadt fiel in der nichtöffentlichen Sitzung. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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