Recht

Höhere Gewalt: EU-Generalanwalt befürwortet Verspätungsentschädigungsanspruch

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Niilo Jääskinen, verkündete am 14.03.2013 seinen Schlussantrag zur Fahrpreisentschädigung für Bahnreisende bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt.

Seiner Ansicht nach darf die Verspätungsentschädigung bei höherer Gewalt nicht ausgeschlossen werden (z. B. schwierige Wetterverhältnisse, Streiks). Die Schienen-Control erließ im Rahmen der Prüfung von Entschädigungsbedingungen im Dezember 2010 eine entsprechende Entscheidung, gegen die die ÖBB-Personenverkehr AG beim österr. Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegte. Der Verwaltungsgerichtshof wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Verfahren ist voraussichtlich Mitte 2013 zu rechnen. (wkz/cm).

Artikel Redaktion Eurailpress
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