Recht

Landgericht: Aufgabenträger bekommt Trassengelder zurück

Die Klage des Zweckverbandes SPNV-Nord aus Rheinland-Pfalz auf Rückzahlung von Regionalfaktoren bei der Nutzung regionaler Schienenstrecken war erfolgreich.

Das Landgericht Frankfurt hat die DB Netz AG per Urteil vom 10.12.2014 verpflichtet, dem Aufgabenträger knapp 7 Mio. EUR zurückzuzahlen. Damit sei der Klageforderung in voller Höhe entsprochen worden, so der ZSPNV Nord. Die Klage gegen die Regionalfaktoren stammt noch von 2013 (Rail Business 3/13). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress