Recht

Mecklenburg-Vorpommern: Kreise unterliegen bei Südbahn

Die Kreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gescheitert, das Land zum Betrieb der Südbahn zwischen Parchim und Malchow zu zwingen.

Im Urteil in zweiter Instanz vom 11.02.2015 stellten die Richter klar, dass die Kreise das Land dazu nicht zwingen können. Allerdings ist noch nicht in der Hauptsache entschieden worden. Dieses Verfahren liegt noch beim Verwaltungsgericht Schwerin. Unabhängig vom Urteil fährt die Hanseatische Eisenbahn weiterhin den Abschnitt der Südbahn – ohne Förderung, aber maximal bis Ende des Jahres. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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