Recht

Mecklenburg-Vorpommern: OLG Rostock: Direktvergabe an ODEG rechtens

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann den Betrieb der beiden Linien RE 9 Rostock – Sassnitz/Binz und RE 10 Rostock – Züssow per Überbrückungsvertrag direkt für zwei Jahre an die ODEG erteilen.

Dies hat heute (30.10.2019) das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden und sich damit der Auffassung der landeseigenen Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) angeschlossen. Landesverkehrsminister Christian Pegel dazu: „Die Richter vermochten sich auch nicht der Auffassung der DB Regio anzuschließen, wonach die ODEG zur Übernahme des Verkehrs nicht in der Lage sei.“ Bereits gestern (29.10.2019) hat die VMV der DB Regio AG den Auftrag für die Fortführung des Regionalbahnverkehrs zwischen Rostock, Schwerin und Hamburg (RE 1) ab dem Fahrplanwechsel am 15.12.2019 erteilt.

Artikel Redaktion Eurailpress
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