Recht

Nordrhein-Westfalen: Beschäftigte beklagen Aufgabenträger wegen Personalübergangs

Erstmals klagen Beschäftigte von Verkehrsunternehmen gegen Aufgabenträger des Schienenpersonen-Nahverkehrs.

Es geht in diesem Fall um das Vergabeverfahren des Netzes Niederrhein-Münsterland (Rail Business vom 18.11.2020), dessen Linien aktuell von DB Regio und der NordWestBahn betrieben werden. Fünf Mitarbeiter haben jetzt Klage gegen VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eingereicht und berufen sich auf den § 131 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach „sollen“ die Aufgabenträger im SPNV einen solchen Personalübergang „verlangen“. Der VRR hat dies aber bisher nicht angewendet, so die Gewerkschaft EVG. Sie trägt die Klage wie der Verband mobifair mit. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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