Recht

OLG Brandenburg: Skoda darf Straßenbahnen nach Brandenburg, Frankfurt und Cottbus liefern

Die Städte Brandenburg, Frankfurt (Oder) und Cottbus (Bild) wollen neue Straßenbahnen beschaffen; Foto: C. Müller

Der Beschaffung neuer Straßenbahnen durch die Verkehrsbetriebe der Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt/Oder und Cottbus steht nichts mehr Wege.

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 02.06.2020 die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung bestätigt und damit den Nachprüfungsantrag eines Mitbewerbers abgelehnt. Der tschechische Hersteller Škoda wird somit 24 Bahnen fest und 21 optional liefern, 4 + 8 für Brandenburg, 13 für Frankfurt und 7 + 13 für Cottbus. Die Vergabe wurde im Juni 2018 gestartet (Rail Business vom 18.06.2020). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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