Recht

OLG Dresden: DB-Tochter Start Ostsachsen GmbH ist auszuschließen

Die Länderbahn wird auch künftig in Ostsachen (hier in Görlitz) tätig bleben; Foto: C. Müller

Der Betrieb des SPNV-Dieselnetzes Ostsachsen muss nach Auffassung des OLG Dresden an die DLB (Die Länderbahn) vergeben werden.

Das Gericht hat am 15.02.2019 entsprechend entschieden und damit die Beschwerde der Start Ostsachsen GmbH abgewiesen. Die Tochter von DB Regio hatte gegen die Entscheidung der Vergabekammer Sachsen vom 30.10.2018 (Rail Business vom 02.11.2018) geklagt. Damals hatte die Kammer dem Nachprüfungsantrag der DLB Recht gegeben. Die zuständigen Aufgabenträger ZVON und ZVOE sowie aus Tschechien Liberecký kraj (LK) und Ústecký kraj (ÚK) wollten den Betrieb an das neue DB-Unternehmen vergeben. Nach Ansicht der Vergabekammer erfüllt dieses Unternehmen die Eignungsanforderungen nicht. Nun werden die Gremien aller beteiligten Aufgabenträger einen neuen Vergabebeschluss herbeiführen. Die Sitzungen der Aufgabenträger sind bereits anberaumt und finden im März statt. laut dem OLG erfüllt die Verkehrsgesellschaft Start Ostsachsen mbH die n den Auftraggebern vorgegebenen Eignungsanforderungen nicht. Diese seien auch laut Vergabesenat ordnungsgemäß bekanntgegeben worden. Dies hatte die DB bestritten. Die vier Aufgabenträger können damit nur der DLB – Die Länderbahn den Auftrag zum Betrieb des SPNV-Netzes Ostsachsen für den Zeitraum von Dezember 2019 bis Dezember 2031 erteilen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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