OLG Hamm verhandelt Schallschutz
Acht Anwohner aus Herten hatten in der ersten Instanz vor dem Landgericht Bochum (Az.: 6 O 443/09) Recht bekommen, die Deutsche Bahn war zu Kostenerstattungen für passiven Schallschutz verurteilt worden. Ein Gutachter hatte wesentliche Beeinträchtigungen der Anwohner durch den Güterverkehr auf der zweigleisigen Strecke Oberhausen - Hamm festgestellt. Mit der Forderung nach weiterem Schallschutz und Geschwindigkeitsbegrenzungen scheiterten sie aber. (cm)