OLG Hamm verhandelt Schallschutz

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt am 02.02.2016 im Berufungsverfahren über Ansprüche von Anwohnern für Schallschutzmaßnahmen (Az.: 24 U 102/14).

Acht Anwohner aus Herten hatten in der ersten Instanz vor dem Landgericht Bochum (Az.: 6 O 443/09) Recht bekommen, die Deutsche Bahn war zu Kostenerstattungen für passiven Schallschutz verurteilt worden. Ein Gutachter hatte wesentliche Beeinträchtigungen der Anwohner durch den Güterverkehr auf der zweigleisigen Strecke Oberhausen - Hamm festgestellt. Mit der Forderung nach weiterem Schallschutz und Geschwindigkeitsbegrenzungen scheiterten sie aber. (cm)

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