Recht

OLG Karlsruhe: Ausschluss der DB Regio war rechtmäßig

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29.04.2016 (Az.: - 15 Verg 1/16 -) bestätigt, dass der Ausschluss der Angebote der DB Regio AG vom Vergabeverfahren „Stuttgarter Netz 1“ rechtmäßig war.

Davon gingen Verfahrensteilnehmer schon nach der mündlichen Verhandlung aus (Rail Business vom 29.04.2016). Das Angebot eines Bieters dürfe nur ausgeschlossen werden, wenn die Leistungsbeschreibung widerspruchsfrei und eindeutig sei, so das Gericht. Und weiter: „Dies war vorliegend der Fall. Trotzdem hat die DB Regio AG nicht mit den durch die Ausschreibung vorgegebenen Zahlen gerechnet und hierdurch die Vertragsunterlagen im Sinne des Vergaberechts geändert.“ Ob der Ausschluss des Angebots darüber hinaus auch deshalb rechtmäßig war, weil die DB Regio AG keine gesondert ausgewiesenen Kosten für Werkstätten angegeben hat und dies im Verfahren damit begründete, dass sie bereits über Werkstätten verfüge, hat der Senat - ebenso wie die Vergabekammer - offen gelassen. Gegen die Entscheidung des Vergabesenates ist kein Rechtsmittel gegeben. Damit kann die Vergabe an Abellio und Go Ahead erfolgen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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